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   LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 2-03 O 485/05   

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https://dejure.org/2006,8621
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 2-03 O 485/05 (https://dejure.org/2006,8621)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.01.2006 - 2-03 O 485/05 (https://dejure.org/2006,8621)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 2-03 O 485/05 (https://dejure.org/2006,8621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • aufrecht.de

    Diffamierende Aussagen, die einen Dritten in den Bereich rechten Gedankenguts rücken sind rechtswidrig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • faz.net (Pressebericht, 27.01.2006)

    Melzer obsiegt über Broder

  • taz.de (Pressebericht, 28.01.2006)

    "Judeophobie" ist ehrenrühriger Begriff

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Diffamierende Kritik ist unzulässig - Zur Abgrenzung der freien Meinungsäußerung zur Schmähkritik

In Nachschlagewerken (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1200
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Äußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).

    Bei der Auslegung der Überschrift des Artikels ist maßgeblich auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums und nicht auf die subjektive Absicht des sich Äußernden und auch nicht auf das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen (vgl. BGH NJW 2000, 3421, 3422 f "Holocaust/Babycaust"; BVerfG NJW 1995, 3305) abzustellen.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Äußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99

    Brauner Multifunktionär

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
    (Soehring , Rdnr. 20.9, vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 2000, 1292, 1293 - zur Zulässigkeit der Äußerung " Multifunktionär mit einschlägiger brauner Sektenerfahrung").
  • OLG Frankfurt, 20.12.1995 - 17 U 202/94

    Anspruch auf Unterlassung diffamierender Schmähkritik

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
    Das Verhalten des Beklagten stellt sich als eine bewußt diffamierende, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre des Klägers verletzende Meinungsäußerung, eine Schmähkritik, dar, für die sich der Beklagte nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen kann; insoweit geht der Ehrenschutz vor (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1050, 1052 bezüglich der Äußerung: "Nazi").
  • LG Berlin, 08.10.2009 - 27 O 545/09

    Ohne Anhaltspunkt darf "taz" Musikband nicht als antisemitisch benennen

    Bei der Äußerung, die Band des Klägers sei für ihre antisemitischen Texte bekannt, geht es für den maßgebenden Durchschnittsleser erkennbar um eine pauschale subjektive Einschätzung des Tuns des Klägers innerhalb der musikalischen Szene durch den Autor (ihm ist die Band als antisemitisch bekannt) und nicht um die Behauptung, dass eine bestimmte Anzahl der Bevölkerung die Texte des Klägers als antisemitisch befunden hat (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2009, 697 [OLG Köln 06.01.2009 - 15 U 174/08] -699 und LG Köln, AfP 2008, 534-537, zit. nach juris Rdnr. 23; LG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1200-1202, zit. nach juris Rdnr. 2).
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